Was ist Terminalparken?
Die einfachste Möglichkeit sein Auto am Flughafen Nürnberg zu parken bieten die Parkplätze direkt auf dem Flughafengelände vom Airport Nürnberg. Dort parken Sie Ihr Auto auf einer sicheren und bewachten Freifläche oder in einem Parkhaus nur wenige Minuten zu Fuß von Ihrem Abflugterminal entfernt.
Ihr Fahrzeug bekommt einen Außenparkplatz oder einen Parkplatz in einem der überdachten Parkhäuser nahe dem Abflugterminal.
Am Flughafen Nürnberg stehen für Menschen mit Behinderung mehrere Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Direkt vor dem Terminal gibt es eine kostenlose Be- und Entladezone. Zudem können Sie vor Terminal 2 über eine blaue Rufsäule Unterstützung vom PRM-Service anfordern. Behindertenparkplätze befinden sich in den Parkhäusern P2 und P3 auf Ebene 0. Bei Vorlage eines blauen Parkausweises erhalten Sie beim Verlassen des Parkhauses einen 50%igen Rabatt auf die Parkgebühren.
Bei der Rückkehr von Ihrer Reise laufen Sie in wenigen Minuten zu Ihrem Auto und können sofort die Heimreise antreten.
Bei ParkingList können Sie neben den Angeboten direkt am Airport Nürnberg (NUE) auch an 5 weiteren Flughäfen Terminal Parken nutzen.
Parken direkt im Flughafen Nürnberg (NUE)
Sie haben die Möglichkeit am Flughafen Nürnberg zwischen einem günstigen Parkplatz im Freien oder einem etwas teureren Parkplatz in einem Parkhaus zu wählen. Sie können ebenfalls noch Zusatzdienste wie z.B. Parken Plus buchen. Hier können Sie Ihr Auto gleich bei der Einfahrt übergeben und es wird für Sie auf einem besonders gesicherten Parkplatz im Parkhaus abgestellt.
Nachdem Sie über ParkingList den Parkplatz direkt am Fughafen Nürnberg NUE gebucht und über Ihre Kreditkarte bezahlt haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung von ParkingList sowie direkt vom Flughafen Nürnberg die Einfahrts ID zum Parkplatz.
Am Anreisetag können Sie dann mit Ihrer ID bzw. dem QR Code direkt auf den Parkplatz bzw. das Parkhaus am Flughafen Nürnberg einfahren.
Am Rückreisetag können Sie dann gleich in Ihr Auto steigen und das Parkhaus verlassen. Sollte es Verspätungen geben können Sie problemlos am Parkhausautomaten nachzahlen und erhalten sofort Ihr Ausfahrtticket.
Vor- und Nachteile beim Parken direkt am Flughafen Nürnberg
Die Parkplatzangebote direkt im Flughafen sind etwas teurer als die in der Umgebung vom Flughafen Nürnberg, bei dem Sie dann einen Shuttle Service benötigen.
Sie sind aber dafür unabhängig und können nach einem kurzen Fußweg sofort ohne Verzögerungen in Ihr Auto steigen und die Heimreise antreten.
Welche Parkmöglichkeiten gibt es direkt am Flughafen Nürnberg (NUE)
- Nicht überdachter Parkplatz P31 Flughafen Nürnberg: Ein günstiger Parkplatz auf einer Freifläche ca. 400m und 5 Minuten Fußweg vom Terminal entfernt. Sie haben hier die Möglichkeit einen Standard oder einen Flexibel Tarif mit kostenfreier Stornierung zu buchen. Kein Angebot in den Wintermonaten.
- Parkhaus P2 am Flughafen Nürnberg: Ein komfortabler und überdachter Parkplatz im Parkhaus P2 ca. 250m und 3 Minuten Fußweg vom Terminal entfernt. Sie haben hier ebenfalls die Möglichkeit zwischen Standard Tarif und Flexibel Tarif zu wählen. Die Einfahrtshöhe zum Parkhaus beträgt max. 2,10 Meter.
- Nürnberg Airport Parken im Parkhaus P3: Ein komfortabler und überdachter Parkplatz im Parkhaus P3 ebenfalls ca. 250m und 3 Minuten Fußweg vom Terminal entfernt. Die Einfahrtshöhe zum Parkhaus beträgt max. 2,10 Meter.
- Parkhaus P4 am Flughafen Nürnberg: Ein komfortabler und überdachter Parkplatz im Parkhaus P4 ebenfalls ca. 300m und 4 Minuten Fußweg vom Terminal entfernt. Die Einfahrtshöhe zum Parkhaus beträgt max. 2,10 Meter.
Hinweis für Barrierefreies Parken im Parkhaus P2 und P3:
Falls Sie im Besitz eines EU-einheitlichen blauen Parkausweises sind, ist es schwerstbehinderten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Ausweis-Vermerk: „aG“), den Fahrzeuglenkern als Begleitpersonen für Blinde (Ausweis-Vermerk „Bl“) und Hilflose (Ausweis-Vermerk „H“) die Benutzung eines überbreiten „Behindertenparkplatzes“ auf der Parkebene „0“ in den Parkhäusern P2 oder P3 gestattet.
Personen mit leichter Gehbehinderung (Ausweis-Vermerk: „G“) haben keinen rechtmäßigen Anspruch auf einen überbreiten und ermäßigten „Behinderten-Parkplatz“.
Alle Angaben ohne Gewähr