Parken vom 4. Januar bis zum 10. Januar

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1 überdachter Parkplatz inklusive Valet Service vom 4. Januar bis zum 10. Januar Der Autoschlüssel wird beim Parkservice abgegeben Preis: 162,00 €

Gesamtpreis: 162,00 € (inkl. gesetzlicher USt.)
Die Bezahlung erfolgt bei Ankunft am Parkplatz bzw. Kreuzfahrtterminal oder vorab per Paypal.
Bitte die maximale Einfahrtshöhe des Parkhauses beachten: 2,10m
Der Parkplatz ist in diesem Zeitraum leider belegt!

Die Parkplatzbuchung kann bis 24 Stunden vor Ankunft am Parkplatz jederzeit kostenlos storniert werden
bitte warten
Wichtiger Hinweis

Bei Uhrzeit bitte nicht die Anreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abreise.

Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Kreuzfahrtterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abreise.

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Wichtiger Hinweis
AGB von NB Travelbus GmbH (FAC - FRANKFURT AIRPORT CENTER)

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Parkplatzbuchungssystem (Buchungsmaschine) der Webseite frankfurtairportparking.de.
Es gelten immer die aktuell veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) im Internet an dieser Stelle.
(Stand 01.01.2018)

Flowerpower ibus GmbH ist Betreiber der Webseite www.frankfurtairportparking.de und ist für die Vermarktung der auf dieser Webseite angebotenen Produkte verantwortlich. Leistungserbringer und Vertragspartner hinsichtlich aller Produkte auf der Webseite frankfurtairportparking.de ist Flowerpower ibus GmbH. Flowerpower ibus GmbH betreibt die Webseite frankfurtairportparking.de mit allen redaktionellen Inhalten und das integrierte Parkplatzbuchungssystem (Buchungsmaschine) für Parkplätze (Stellplätze).

Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der frankfurtairportparking.de angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Parkplatzbuchung gültige Fassung.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des PKW-Stellplatzes, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Frankfurt, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in Frankfurt am Main sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von frankfurtairportparking.de schriftlich anerkannt.

Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von frankfurtairportparking.de beim Kunden eine Vertragsbestätigung (Buchungsbestätigung) über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande. Vertragspartner sind der Kunde und frankfurtairportparking.de. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er frankfurtairportparking.de gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern frankfurtairportparking.de eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

Die Vertragsbestätigung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom Kunden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Frankfurt Airport Parking, c/o Flowerpower ibus GmbH, Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main,
Tel: 0172 57 77 060, Fax: 069 / 460 96 395, E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Frankfurt Airport Parking, c/o Flowerpower ibus GmbH, Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main, Tel: 0172 57 77 060, Fax: 069 / 460 96 395, E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

– Buchungsnummer
– Bestellt am
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

Allgemeine Regelungen

1. Mietvertrag
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Stellplätzen gemäß der Buchungsbestätigung (Mietvertrag). Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages ist frankfurtairportparking.de verpflichtet, dem Kunden (Mieter) einen Stellplatz in der Buchungsbestätigung bestimmten Tiefgarage für die dort aufgeführte Parkdauer gegen Zahlung des, in der Buchungsbestätigung genannten Mietzinses für die einmalige Einstellung seines Kraftfahrzeuges zu überlassen. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht.

2. Mietpreis
Die Nutzung der Parkplätze in der Tiefgarage ist mietzinspflichtig. Bei Vorausbuchung über das Parkplatzbuchungssystem gelten die im Parkplatzbuchungssystem genannten Preise. Die Preise sind nur gültig bei Vorausbuchung und gelten ausschließlich für den gebuchten Reservierungszeitraum. Die Preise sind inklusive Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Der Mietpreis ist sofort nach Absenden des Buchungsauftrages zu bezahlen. Bei Barzahlungen ist der Mietpreis nach Ankunft und Abstellen des Kraftfahrzeuges auf dem Stellplatz in der Tiefgarage sofort (Vorkasse) zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde nach Vertragsabschluss eine Rechnung mit den in der Buchung angegebenen Daten per E-Mail.

Es erfolgt keine Rückzahlung/keine anteilige Rückzahlung des Mietpreises bei Verkürzung des Parkreservierungszeitraumes.

Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn Ihr Rückflugdatum in Ihrer Buchungsbestätigung nicht eingehalten wird oder nicht korrekt angegeben wurde und somit sich die Parkdauer gegenüber dem gebuchten Reservierungszeitraum (nach Ende des Reservierungszeitraumes) verlängert. Der Mietpreis richtet sich für den Verlängerungszeitraum und Sonstiges unter Berücksichtigung der Gesamtparkdauer wie folgt:

a. Shuttle-Kunden
Wenn regulär entgeltliche Verlängerung der Parkdauer (Reservierungszeitraum) in der Buchungsbestätigung über unseren Buchungspartner oder bei uns über HOTLINE, via SMS, WhatsApp oder per E-Mail an [email protected] spätestens 24 Stunden vor Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise veranlasst wurde, berechnen wir für jeden zusätzlich begonnenen Tag eine Gebühr in Höhe von 7,00 € pro geparktes Fahrzeug.

Wenn keine regulär entgeltliche Verlängerung der Parkdauer (Reservierungszeitraum) in der Buchungsbestätigung über unseren Buchungspartner oder bei uns über HOTLINE, via SMS, WhatsApp oder per E-Mail an [email protected] spätestens 24 Stunden vor Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise veranlasst wurde, berechnen wir für den 1. Tag Servicegebühr i. H. v. 49,90 € (Rückkehr zwischen 05:00 Uhr - 00:00 Uhr) und für jeden zusätzlich begonnenen Tag (ab. dem 2. Tag) eine Gebühr i. H. v. 24,95 € pro Fahrzeug für die ersten 5 Tage. Ab dem 6. Tag wird eine Gebühr i. H. v. 10,00 € pro Fahrzeug erhoben. Wenn die Rückkehr zwischen 00:00 Uhr - 05:00 Uhr erfolgt, wird zusätzlich ein Nachzuschlag i. H. v. 49,90 € zu den oben angegebenen Gebühren erhoben.

Für Shuttle-Kunden, die über das Parkplatzbuchungssystem oder vor Ort Stellplatz reserviert haben, gelten die genannten Preise für maximal 2 Personen, die zum/vom Flughafen hin- und zurückbefördert werden. Für jede Person, die nicht für den Transfer angemeldet ist, fällt ein Aufpreis inkl. Versicherung in Höhe von 10,00 € (Hin- und Zurückbeförderung zum/vom Flughafen) an. Sollten nachträglich weitere Personen (die bei der Hinfahrt nicht dabei waren) angemeldet werden, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,00 € pro Person.

Shuttle-Kunden, die mit Kindern oder Baby oder mit Sperrgepäck oder außergewöhnlich viel Gepäck verreisen, müssen dies über das Parkplatzbuchungssystem oder über HOTLINE, via SMS, WhatsApp oder per E-Mail an [email protected] mitteilen, damit wir Kindersitz und Babyschale zur Verfügung stellen können. Für Sperrgepäck fällt Aufpreis inkl. Versicherung in Höhe von 10,00 € an.

Kommt der Shuttle-Kunde ein Tag vor dem gebuchten Reservierungszeitraum an und will sein Fahrzeug auf dem Stellplatz in der Tiefgarage parken, so entrichtet er für 1 Tag bis zum Beginn des Reservierungszeitraums einen Mietzins inkl. Versicherung i. H. v. 15,00 €.

Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren, wenn Kunden vor dem in Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Rückflugdatum zurückfliegen (z. B. 1 Tag). Voraussetzung dafür ist: Mitteilung an uns (über HOTLINE, via SMS, WhatsApp oder per E-Mail an [email protected] spätestens 24 Stunden vor Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise). Bei nicht erfolgter Mitteilung wird eine Servicegebühr i. H. von 10,00 € bei Shuttle-Kunden fällig.

Zusätzliche Gebühren für Shuttle-Kunden (z.B. Verspätungsgebühren, Gebühren für zusätzliche Personen, die zum/vom Flughafen befördert werden, Autopflege oder sonstige Kosten), die vor Ihrem Abflug oder nach Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise entstehen, können nicht über das vom Kunden eingesetzte Zahlungsmittel in der Buchungsbestätigung abgerechnet werden und müssen vor Ort in bar bezahlt werden.

b. Valet-Kunden
Wenn regulär entgeltliche Verlängerung der Parkdauer (Reservierungszeitraum) in der Buchungsbestätigung über unseren Buchungspartner oder bei uns über HOTLINE, via SMS, WhatsApp oder per E-Mail an [email protected] spätestens 24 Stunden vor Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise veranlasst wurde, berechnen wir für jeden zusätzlich begonnenen Tag eine Gebühr in Höhe von 7,00 € pro geparktes Fahrzeug.

Wenn keine regulär entgeltliche Verlängerung der Parkdauer (Reservierungszeitraum) in der Buchungsbestätigung über unseren Buchungspartner oder bei uns über HOTLINE, via SMS, WhatsApp oder per E-Mail an [email protected] spätestens 24 Stunden vor Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise veranlasst wurde, berechnen wir für den 1. Tag Servicegebühr i. H. v. 49,90 € (Rückkehr zwischen 05:00 Uhr - 00:00 Uhr) und für jeden zusätzlich begonnenen Tag (ab. dem 2. Tag) eine Gebühr i. H. v. 24,95 € pro Fahrzeug für die ersten 5 Tage. Ab dem 6. Tag wird eine Gebühr i. H. v. 10,00 € pro Fahrzeug erhoben. Wenn die Rückkehr zwischen 00:00 Uhr - 05:00 Uhr erfolgt, wird zusätzlich ein Nachzuschlag i. H. v. 49,90 € zu den oben angegebenen Gebühren erhoben.

Kommt der Valet-Kunde ein Tag vor dem gebuchten Reservierungszeitraum an und will, dass sein Fahrzeug am Flughafen abgeholt wird, so entrichtet er für 1 Tag bis zum Beginn des Reservierungszeitraums einen Mietzins inkl. Versicherung i. H. v. 29,90 €.

Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren, wenn Kunden vor dem in Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Rückflugdatum zurückfliegen (z. B. 1 Tag) Voraussetzung dafür ist: Mitteilung an uns (über HOTLINE, via SMS, WhatsApp oder per E-Mail an [email protected] spätestens 24 Stunden vor Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise). Bei nicht erfolgter Mitteilung wird eine Servicegebühr i. H. von 20,00 € bei Valet-Kunden erhoben.

Zusätzliche Gebühren für Valet-Kunden (z.B. Verspätungsgebühren, Autopflege oder sonstige Kosten), die vor Ihrem Abflug oder nach Ihrer Rückkehr von Ihrer Reise entstehen, können nicht über das vom Kunden eingesetzte Zahlungsmittel in der Buchungsbestätigung abgerechnet werden und müssen vor Ort in bar bezahlt werden.

3. Umbuchung
Umbuchungen und nachträgliche Änderungen der Parkplatzreservierungen von gebuchten Leistungen sind grundsätzlich zu den nachstehenden Konditionen möglich. Die Umbuchung muss unter Angabe der Buchungsnummer in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgeblich bei Umbuchungen und nachträglichen Änderungen ist das Datum des Eingangs bei frankfurtairportparking.de. Verspätete Änderungen, Umbuchungen – gleich aus welchem Grund – können nicht berücksichtigt werden.

Eine einmalige Umbuchung wird kostenlos vorgenommen. Umbuchungen sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Vertragsbestätigung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Bei Umbuchungen kann der neu gewählte Parkzeitbeginn bis zu maximal 12 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Parkzeitbeginn liegen.

Umbuchungen mit einer Verlängerung oder Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums sind ebenfalls möglich.

Bei Umbuchungen mit einer Verkürzung des ursprünglich gebuchten Reservierungszeitraumes wird der Differenzbetrag zum ursprünglich gebuchten Parkmietpreis vor Ort in bar zurückerstattet.

Bei Umbuchungen mit einer Verlängerung des ursprünglich gebuchten Reservierungszeitraumes wird zusätzlich der Differenzbetrag zum ursprünglich gebuchten Parkmietpreis berechnet und vor Ort in bar bezahlt.

Bei Umbuchungen von Shuttle-Kunden zu Valet-Kunden oder umgekehrt werden die Differenzbeträge der ursprünglichen Reservierungszeiträume vor Ort in bar zurückerstattet bzw. hinzu berechnet. Berechnungsgrundlage der Verrechnungen bildet das Parkplatzbuchungssystem.

4. Stornierung
Stornierungen von gebuchten Leistungen sind grundsätzlich zu den nachstehenden Konditionen möglich. Die Stornierung muss unter Angabe der Buchungsnummer in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgeblich bei Stornierungen und nachträglichen Änderungen ist das Datum des Eingangs bei frankfurtairportparking.de. Verspätete Änderungen und Stornierungen – gleich aus welchem Grund – können nicht berücksichtigt werden, außer aus wichtigem Grund.

Als wichtiger Grund sind im Übrigen insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von frankfurtairportparking.de sowie die berechtigte Besorgnis von frankfurtairportparking.de, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die oben erwähnten Gründe sind gegebenenfalls durch aussagekräftige Unterlagen zu belegen.

Kosten bei Stornierungen:
a. 0,00 € bis zum 3. Tag vor dem Beginn des Reservierungszeitraums
b. 10,00 € bis zum 2. Tag vor dem Beginn des Reservierungszeitraums
c. 50% des Rechnungsbetrages bis zum 1. Tag vor dem Beginn des Reservierungszeitraums.

In Fällen von Stornierungen behält sich frankfurtairportparking.de vor, vom Kunden die Rücksendung der ausgegebenen Vertragsunterlagen zu verlangen.

5. Haftung von frankfurtairportparking.de
frankfurtairportparking.de wird die nach den örtlichen Verhältnissen sowie aller relevanten und für frankfurtairportparking.de erkennbaren oder vorhersehbaren Umständen gebotene Sorgfalt walten lassen, um den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen, Hauptbahnhof bzw. Kreuzfahrthafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Diese unterliegt den Obliegenheiten des Kunden.

Soweit demnach eine verspätete Ankunft, insbesondere das Versäumens des Abfluges oder der rechtzeitigen Einschiffung von frankfurtairportparking.de nicht zu vertreten ist, ist frankfurtairportparking.de nicht zum Schadensersatz oder zur Erstattung von Aufwendungen für Ersatzbeförderungen, Zubringertransporte oder von sonstigen Aufwendungen verpflichtet.

Der Kunde hat pünktlich am verabredeten Ort zur Inanspruchnahme der Shuttle-Leistungen zu erscheinen. Er hat dabei unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, die ihm bekannt waren oder bekannt sein konnten, entsprechende Zeitreserven einzuplanen. Es obliegt dem Kunden dabei stets die Lektüre und Beobachtung der Medien, insbesondere von Wettervorhersagen und Verkehrsmeldungen sowie der Nachrichten der Flughäfen und Bahnhöfe und Kreuzfahrthäfen. frankfurtairportparking.de hat diesbezüglich keine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Kunden. Kommt der Kunde seinen Obliegenheiten nicht nach, so ist eine Haftung von frankfurtairportparking.de für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

frankfurtairportparking.de kann Personen von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mitteln stehen, die randalieren oder sich in sonstiger Weise so verhalten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der Person selbst, anderer Personen, des Fahrers oder des Fahrzeugs zu erwarten ist. Im Falle eines solchen begründeten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder die Erstattung von Aufwendungen.

Der Mieter (Valet-Kunde) erklärt sich einverstanden, dass Mitarbeiter von frankfurtairportparking.de bei der angebotenen Dienstleistung Hol- und Bring Service (Valet Parking) das Kraftfahrzeug vom Terminal zur Tiefgarage und von der Tiefgarage zum Terminal bis zu max. 50 km bewegen dürfen. Die bewegten km-Leistungen können sich erhöhen, wenn bei Hol- und Bring Service zur Vermeidung von Flughafen-Terminal-Gebühren mehrfach zum Terminal ein- und ausgefahren wird oder zur Vermeidung von Staus, um dem Kunden das Kraftfahrzeug termingerecht zu übergeben. Wenn der Kunde an dem Rückkehrdatum nicht zurückkommt, das er bei Beginn seiner Anreise angegeben hat und dies 24 Stunden vor Ablauf seines Vertrages nicht mitteilt, erhöhen sich die gefahrenen Kilometer dementsprechend, da der Parkplatzbetreiber annimmt, dass der Kunde gemäß dem Vertrag zurückkommt. Bei Nicht-Erscheinen des Kunden wird das Fahrzeug wieder zur Tiefgarage zurückgeführt. Da der Vertrag des Kunden mit dem Parkplatzbetreiber zu Ende ist, ist der Parkplatzbetreiber nicht verpflichtet das Fahrzeug zum Flughafen zu bringen. Eine zweite Rückführung des Fahrzeuges durch den Parkplatzbetreiber ist nur durch die telefonische oder schriftliche Zusage des Kunden gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 49,90 Euro in bar möglich.

frankfurtairportparking.de haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist frankfurtairportparking.de vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Wild- und jeglichen Tierschäden und elementare Naturkräfte.

frankfurtairportparking.de haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. frankfurtairportparking.de übernimmt keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von frankfurtairportparking.de oder Dritter auf dem Betriebsgelände von frankfurtairportparking.de sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von frankfurtairportparking.de verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von frankfurtairportparking.de verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion).

Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an frankfurtairportparking.de ab, soweit frankfurtairportparking.de aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Im Übrigen haftet frankfurtairportparking.de auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens frankfurtairportparking.de.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet frankfurtairportparking.de nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet frankfurtairportparking.de nur, wenn frankfurtairportparking.de das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von frankfurtairportparking.de ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von frankfurtairportparking.de. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in zwei Jahren.

Haftung für Fahrzeugschäden:
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von frankfurtairportparking.de bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. frankfurtairportparking.de übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt.

frankfurtairportparking.de übernimmt keine Haftung während dieser Zeit für evtl. Reifenschäden, Glasschäden (Steinschlag), Zahnriemen, Motor,-Getriebeschäden oder sonstigen technischen Schäden, die am Fahrzeug entstehen könnten oder Folgeschäden die aufgrund einer der vorgenannten Schäden entstehen.

frankfurtairportparking.de haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl oder Beschädigungen des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. Wenn durch einen technischen Defekt eines bei frankfurtairportparking.de abgestellten Fahrzeuges andere Fahrzeuge, die bei frankfurtairportparking.de abgestellt sind, zu Schaden kommen, haftet der Besitzer des den Schaden bzw. Schäden verursachenden Fahrzeuges in voller Höhe sowohl auf dem als auch außerhalb des Betriebsgeländes. In keinem Fall haftet frankfurtairportparking.de für vom Fahrer und Kunden (Mieter) sowie oder sonstige Dritter auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden. Bei Schäden, die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valet Parking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren. Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge sowohl bei Valet- als auch bei Shuttle-Kunden zum Zwecke der Umpositionierung aus der Parkanlage rausgefahren und im freien Zwischen-geparkt werden (Umsetzung des Fahrzeuges). frankfurtairportparking.de ist berechtigt bei Valet- und Shuttle-Kunden, deren Fahrzeug-Schlüssel im Besitz vom Parkplatzbetreiber sind zum Zwecke der Umpositionierung aus der Anlage selbst raus zu fahren und zu parken. Frankfurtairportparking.de haftet nicht für Schäden, die durch Vandalismus Brandschäden oder Diebstahl durch Dritte verursacht werden.

Haftung für Gepäckbeschädigung:
frankfurtairportparking.de übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden an Gepäckstücken des Kunden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service, von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

Haftung des Mieters:
der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der frankfurtairportparking.de oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlage. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

6. Höchstparkdauer, Pfandrecht/Verwertung
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit spätestens jedoch nach einer Parkdauer von 12 Monaten. Die Höchstparkdauer (Höchstreservierungszeit) beträgt 12 Monate, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkgebühren zu bezahlen.

Entfernt der Mieter sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Mieter für die Zeit bis zur Entfernung Nutzungsentschädigung in Höhe von unter Punkt 2 angegebenen Parkgebühren. Die Nutzungsentschädigung ist vor Entfernung des Fahrzeuges vor Ort in bar zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Beleg über die eingezogene Nutzungsentschädigung.

Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist frankfurtairportparking.de spätestens nach Ablauf der Höchstparkdauer nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Mieters aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Mieter hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.

Der Vermieterin stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem geparkten Kraftfahrzeug des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderung der Vermieterin in Verzug und/ oder kann der Halter/ Mieter nicht ermittelt werden, so kann die frankfurtairportparking.de die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Anordnung vornehmen.

Die frankfurtairportparking.de ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.

7. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von frankfurtairportparking.de, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der Einstellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich frankfurtairportparking.de zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist frankfurtairportparking.de berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.

Die Vermieterin frankfurtairportparking.de ist berechtigt, abgestellte Kraftwagen bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse auf einen anderen Platz umsetzen zu lassen.

Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist frankfurtairportparking.de berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Beladens und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Frankfurt ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von frankfurtairportparking.de, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind frankfurtairportparking.de, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorgezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist frankfurtairportparking.de berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
In den Parkierungsanlagen sind Kameras installiert, die zur zeitlich begrenzten Bildaufzeichnung genutzt werden. Die Kennzeichen abgestellter Kraftwagen werden für betriebliche Zwecke elektronisch erfasst und aufgezeichnet. Die Behandlung der Daten erfolgt nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

8. Streitbeilegungsverfahren
Im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung weist frankfurtairportparking.de darauf hin, dass frankfurtairportparking.de nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen für frankfurtairportparking.de verpflichtend würde, informiert frankfurtairportparking.de die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, weist frankfurtairportparking.de auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch beide Parteien sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Frankfurt am Main als Gerichtsstand. frankfurtairportparking.de ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

Frankfurt Airport Parking
c/o Flowerpower ibus GmbH
Bettinastraße 30
60325 Frankfurt am Main

Login
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Sie können auch ohne Login bzw. einer Registrierung einen Parkplatz buchen.

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Was müssen Sie beachten?

Bei Uhrzeit / Ankunft am Parkplatz bitte nicht die Abreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Ablegen.

Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Kreuzfahrtterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abreise.

Name Kreuzfahrtschiff

Die Angabe des Names des Kreuzfahrtschiffs ist bei Verspätungen sinnvoll jedoch kein Pflichtfeld.

Zusatzdienste

Nutzen Sie die Parkzeit während Ihres Urlaubes und buchen Sie gleich Zusatzdienste wie z.B. eine Autowäsche oder Tank- und Einkaufsservice.

Kontaktdaten

Tragen Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Weiterhin benötigen wir noch die Anzahl der Reisenden und das Kennzeichen des Autos.

Im Feld Anmerkungen können Sie z.B. auf spezielles Gepäck oder auf benötigte Kindersitze für den Shuttle Transfer hinweisen.

SHUTTLE SERVICE
Beim Shuttle Service fahren Sie mit Ihrem Auto zum angegebenen Parkplatz bzw. Parkhaus.

Von dort aus werden Sie und Ihr Gepäck mit einem Shuttlebus direkt zum Kreuzfahrtterminal gefahren.

Der Transfer zum Kreuzfahrtterminal dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Bei Ihrer Rückkehr werden Sie vom Kreuzfahrthafen wieder abgeholt und zu Ihrem Auto gefahren.

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VALET PARKING
Beim Valet Parken fahren Sie mit Ihrem Auto direkt zum Kreuzfahrtterminal und übergeben Ihr Fahrzeug einem Mitarbeiter des Parkplatzanbieters.

Dieser bringt das Auto auf den reservierten Parkplatz bzw. Parkhaus.

Bei Ihrer Rückkehr können Sie Ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrthafen wieder in Empfang nehmen und sofort die Heimreise antreten.

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