Parken vom 2. Januar bis zum 8. Januar

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1 Parkplatz inklusive Shuttle Service vom 2. Januar bis zum 8. Januar Der Autoschlüssel kann mitgenommen werden Preis: 119,00 €

Gesamtpreis: 119,00 € (inkl. gesetzlicher USt.)
Die Bezahlung erfolgt bei Ankunft am Parkplatz bzw. Kreuzfahrtterminal oder vorab per Paypal.
Mehr als 10 Parkplätze noch frei

Die Parkplatzbuchung kann bis 24 Stunden vor Ankunft am Parkplatz jederzeit kostenlos storniert werden
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Bei Uhrzeit bitte nicht die Anreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abreise.

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AGB von Universum Airport Parking

§ 1 Allgemeines

Alle von der Firma Universum Airport Parking angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung (Angebot), jedoch spätestens mit Abschluss des Vertrages mit Universum Airport Parking erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB der Firma Universum Airport Parking, die der Kunde im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann. Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Universum Airport Parking ausdrücklich schriftlich anerkannt. Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot des Kunden und der Bestätigung bzw. Annahme des Angebots durch Universum Airport Parking. Diese erfolgt in der Regel binnen 12 Stunden nach Reservierungsanfrage. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Fehler oder sonstige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben der Firma Universum Airport Parking unverzüglich mitzuteilen. Ein Angebot durch den Kunden kann erfolgen per Buchungsanfrage unter der Homepage www.universum-parking.de oder telefonische Anfrage unter +49 (0) 1575 8866903. Das Absenden der Buchung mit allen erforderlichen Daten an Universum Airport Parking stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben den eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Firma Universum Airport Parking auf einem Dritten übertragbar.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Vertrages mit den von Universum Airport Parking gebotenen Leistungen, wie die Vermietung eines Stellplatzes für Kfz, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden.

§ 3 Vertragsgegenstand

Universum Airport Parking ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen. Eventuelle sonstige, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen sind hiervon ausgenommen. Von diesen kann die Firma Universum Airport Parking einseitig zurücktreten, z.B. bei Hochreisezeiten, Personalmangel oder schlechter Witterung. Universum Airport Parking übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist für Mieter nicht gestattet. Mit der Bestätigung der Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem gebuchten Parkplatz abzustellen. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat die Firma Universum Airport Parking ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs, insbesondere die Fahrzeug-schlüssel. Die Firma Universum Airport Parking ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel: der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u.a.), ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

§ 4 Entgelt & Bezahlung

Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet, wobei der Anreise- und der Abfahrtstag vom Parkplatz als ein ganzer Tag berechnet werden. Die Firma Universum Airport Parking ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird im Voraus (Überweisung oder PayPal) oder spätestens bei Übergabe in bar gezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, der Firma Universum Airport Parking oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Die Firma Universum Airport Parking kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.

§ 5 Rücktritt und Schadenersatz

(1) Der Firma Universum Airport Parking und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.

(2) Zusätzlich kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden bei der Firma Universum Airport Parking (Inh. Ali Resa Fathi) entstanden ist. Falls der Kunde garnicht zur Fahrzeugübergabe erscheint erfolgt eine Pauschale von 100% des zu leistenden Entgelds.

§ 6 Haftung / Haftungsausschluss

Die Firma Universum Airport Parking haftet für durch sie oder ihren Angestellten schuldhaft verursachten Schäden bis zu 100.000€ pro Schadenfall. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdende Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde die Firma Universum Airport Parking frei bei Schäden höherer Gewalt (z.B. Sturmschäden, Hagel, Blitzeinschläge, Überflutung usw.) sowie bei Schäden durch innere und äußere politische Unruhen, Kriegsereignisse und Vandalismus sowie Glas- und Spoilerschäden die durch Steinschläge oder andere Gegenstände verursacht worden sind. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadenfeststellung nicht unverzüglich und noch am Rückgabeort/ Terminal vor Rückübernahme seines Fahrzeuges dem Firmenpersonal gemeldet hat.Die Kunden sind verpflichtet bei Ankunft am Terminal bzw. Übergabeort des Fahrzeugs Fotos von allen Seiten des Fahrzeuges anzufertigen. Ebenso übernimmt die DiscountParken.de keine Haftung für die Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen oder Tieren, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung (z. b. Autoradio, Navigation, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Die Firma Universum Airport Parking übernimmt auch keine Haftung während dieser Zeit für evtl. Reifen- und Felgenschäden, Zahnriemen, Motor,-Getriebeschäden oder sonstigen technischen Schäden, die am Fahrzeug entstehen könnten oder Folgeschäden, die aufgrund einer der vorgenannten Schäden entstehen. Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.Die Universum Airport Parking übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Diese unterliegt den Obliegenheiten des Kunden. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer nicht Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen. Bei der angebotenen Dienstleistung „Hol- und Bring Service“ des Wagens von und zum Terminal ist das Kundenfahrzeug während der Überführungsfahrt zum Parkplatz und zurück über unsere Betriebshaftpflicht bis zu 100.000€ versichert. Der Kunde erklärt sich bereit die von uns zu zahlende Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00€ im Schadenfall selbst zu tragen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Firma Universum Airport Parking. Bei Nichteinhalten der angegebenen Abgabe- oder Abholzeit durch den Kunden hat dieser keinen Anspruch auf umgehende Annahme oder Auslieferung seines Fahrzeuges.

§ 7 Datenschutz

Die zur Verfügung gestellten Daten werden von der Firma Universum Airport Parking gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Firma Universum Airport Parking im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.§ 8 SchlussbestimmungenÄnderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam, außer der Rücktritt der Firma Universum Airport Parking von Zusatzleistungen. Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Gerichtsstand ist Amtsgericht Ratingen.

Universum Airport Parking
Inh. Ali Resa Fathi
Borsigstraße 12
40880 Ratingen

Stand 03.02.2020

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Was müssen Sie beachten?

Bei Uhrzeit / Ankunft am Parkplatz bitte nicht die Abreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Ablegen.

Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Kreuzfahrtterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abreise.

Name Kreuzfahrtschiff

Die Angabe des Names des Kreuzfahrtschiffs ist bei Verspätungen sinnvoll jedoch kein Pflichtfeld.

Zusatzdienste

Nutzen Sie die Parkzeit während Ihres Urlaubes und buchen Sie gleich Zusatzdienste wie z.B. eine Autowäsche oder Tank- und Einkaufsservice.

Kontaktdaten

Tragen Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Weiterhin benötigen wir noch die Anzahl der Reisenden und das Kennzeichen des Autos.

Im Feld Anmerkungen können Sie z.B. auf spezielles Gepäck oder auf benötigte Kindersitze für den Shuttle Transfer hinweisen.

SHUTTLE SERVICE
Beim Shuttle Service fahren Sie mit Ihrem Auto zum angegebenen Parkplatz bzw. Parkhaus.

Von dort aus werden Sie und Ihr Gepäck mit einem Shuttlebus direkt zum Kreuzfahrtterminal gefahren.

Der Transfer zum Kreuzfahrtterminal dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Bei Ihrer Rückkehr werden Sie vom Kreuzfahrthafen wieder abgeholt und zu Ihrem Auto gefahren.

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VALET PARKING
Beim Valet Parken fahren Sie mit Ihrem Auto direkt zum Kreuzfahrtterminal und übergeben Ihr Fahrzeug einem Mitarbeiter des Parkplatzanbieters.

Dieser bringt das Auto auf den reservierten Parkplatz bzw. Parkhaus.

Bei Ihrer Rückkehr können Sie Ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrthafen wieder in Empfang nehmen und sofort die Heimreise antreten.

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