Bei Uhrzeit bitte nicht die Anreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abreise.
51105
KölnWir sind Ihr Anbieter für bequemes Shuttle Parking am Kreuzfahrthafen Köln. Wir übernehmen Ihr Fahrzeug an unserem Parkplatz in der Nähe vom Hafen Köln und bringen Sie mit unserem Shuttle Service direkt zur Anlegestelle am Kreuzfahrthafen Köln. Die Fahrt dauert je nach Anlegestelle Ihres Schiffes 8-12 Minuten.
Unsere Abfahrtzeiten zum Hafen sind ab 12:00 bis 14:00 Uhr jede halbe Stunde.
Bei der Rückreise erhalten Sie, nachdem Sie angelegt haben, Ihre Abholuhrzeit mitgeteilt. Wir möchten Sie bitten zur angegeben Uhrzeit mit Gepäck an Ihrem Schiff bereit zu stehen.
Die Abholzeiten vom Schiff sind zwichen 8:00 bis 10:00 Uhr.
Der Shuttletransfer ist für 2 Personen kostenlos. Ab der 3. Person wird eine zusätzliche Gebühr von 5 € pro Person erhoben.
Es werden die Kreuzfahrthäfen am Konrad Adenauer Ufer, der Deutzer Werft und dem Kennedyufer bedient.
Am Niehler Hafen sowie am Mühlheimer Hafen können wir leider keinen Service anbieten.
Reservierung
Sie können gleich hier einen günstigen Parkplatz nahe Hafen Köln für Ihre nächste Urlaubsreise reservieren. Die Buchung wird sofort per E-Mail bestätigt.
Die Bezahlung erfolgt bequem erst am Anreisetag per Barzahlung.
Eine Stornierung der Reservierung ist bis 1 Tag vor Abfahrt jederzeit kostenlos möglich.
Zusatzdienste:
Zuschlag für größere Autos (Vito, VW Bus) (20.00 Euro)
Adresse für Navigationssysteme:
Breitengrad/Längengrad: 50.917520, 7.004180
Poller Holzweg 7, 51105 Köln
AGB Parking Airea
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Köln/Bonn, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in Köln Rath Heumar sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Parking Airea schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von Parking Airea ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande. Vertragspartner sind der Kunde und Parking Airea. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er Parking Airea gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Parking Airea eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten
Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
Parking Airea ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen von Parking Airea gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier
Monate, und erhöht sich der von Parking Airea allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um maximal 10 % anheben. Die Rechnung von Parking Airea ist sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Parking Airea kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises
verweigern. Parking Airea ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Parking Airea aufrechnen oder mindern. Auffallende alkoholisierte und/oder randalierende Personen die die Ordnung und Sicherheit des Betriebfsablaufes gefährden oder stören werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.
IV. Rücktritt
Parking Airea räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn bei der Reservierung ein stornierbarer Parkplatz verlangt wird und die Stornierung spätestens bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt, schriftlich oder per EMail erfolgt. Bei einer späteren Stornierung, ist Parking Airea berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages zu erheben. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder
Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Parking Airea, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich, in berechtigter Besorgnis mündlich, in Kenntnis zu
setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
V. Haftung von Parking Airea
Haftung für Fahrzeugschäden:
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Parking Airea bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Parking Airea übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt. Parking Airea haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinem Fall haftet Parking Airea für vom Fahrer bzw. Kunden
auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
Haftung für Gepäckbeschädigung:
Parking Airea übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service Gepäckstücken des Kunden von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten. Parking Airea ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mit-geteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Parking Airea haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist Parking Airea vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von Parking Airea oder Dritter auf dem Betriebsgelände von Parking Airea sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von Parking Airea verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von Parking Airea verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn
derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an Parking Airea ab, soweit Parking Airea aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Im Übrigen haftet Parking Airea auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens Parking Airea. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Parking Airea nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Parking Airea nur, wenn Parking Airea das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von Parking Airea ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Parking Airea. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlungsverjähren der Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in zwei Jahren.
VI. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von Parking Airea, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der Einstellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich Parking Airea zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein
Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist Parking Airea berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum
zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte
Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist Parking Airea berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu
anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Köln ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von Parking Airea, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind Parking Airea, ihren Mitarbeitern und
Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Parking Airea berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
VII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Köln als Gerichtsstand. Parking Airea ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Uhrzeit / Ankunft am Parkplatz bitte nicht die Abreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Ablegen.
Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Kreuzfahrtterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abreise.
Die Angabe des Names des Kreuzfahrtschiffs ist bei Verspätungen sinnvoll jedoch kein Pflichtfeld.
Nutzen Sie die Parkzeit während Ihres Urlaubes und buchen Sie gleich Zusatzdienste wie z.B. eine Autowäsche oder Tank- und Einkaufsservice.
Tragen Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Weiterhin benötigen wir noch die Anzahl der Reisenden und das Kennzeichen des Autos.
Im Feld Anmerkungen können Sie z.B. auf spezielles Gepäck oder auf benötigte Kindersitze für den Shuttle Transfer hinweisen.