Parken vom 3. Dezember bis zum 9. Dezember

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  • Bezahlung vor Ort
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1 überdachter Parkplatz inklusive Shuttle Service vom 3. Dezember bis zum 9. Dezember Der Autoschlüssel wird beim Parkservice abgegeben Preis: 110,00 €

Gesamtpreis: 110,00 € (inkl. gesetzlicher USt.)
Die Bezahlung erfolgt bei Ankunft am Parkplatz bzw. Kreuzfahrtterminal
Bitte die maximale Einfahrtshöhe des Parkhauses beachten: 4,00m
Mehr als 10 Parkplätze noch frei

Die Parkplatzbuchung kann bis 24 Stunden vor Ankunft am Parkplatz jederzeit kostenlos storniert werden
bitte warten
Wichtiger Hinweis

Bei Uhrzeit bitte nicht die Anreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abreise.

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Wichtiger Hinweis
AGB von SeaSide Travel GmbH & Co. Immobilien KG

1. Allgemeines

Die SeaSide Travel GmbH & Co. Service KG (Betreiberin) mit Sitz in Rostock bietet potenziellen Interessenten, Kreuzfahrtpassagieren und Urlaubern (allesamt im Folgenden unabhängig vom tatsächlichen Geschlecht „Nutzer“ genannt) an, die von der Betreiberin betriebenen Parkplätze und Parkhäuser kostenpflichtig zu nutzen.

Kreuzfahrtpassagiere haben die Möglichkeit während Ihrer Abwesenheit auf einem bewachten Parkplatz gegen ein Entgelt ihr Fahrzeug abzustellen.

Damit ist in der Regel ein unentgeltlicher Shuttleservice direkt zum Kreuzfahrtterminal in Warnemünde verbunden. Hierzu mehr unter Punkt 9.

Wir bieten folgende Optionen zur Übergabe der Fahrzeuge an:

a) Außenparkplatz inkl. Shuttle-Services zum/vom Schiff
Anschrift:
An der Werft 3
18119 Rostock Warnemünde

b) Hallenparkplatz inkl. Shuttle-Services zum/vom Schiff
Anschrift:
An der Werft 3
18119 Rostock Warnemünde

c) Valetparken mit Außenparkplatz inkl. Fahrzeugübergabe und -rückgabe direkt am Schiff
Anschrift:
Am Passagierkai 3
18119 Rostock Warnemünde

d) Valetparken mit Hallenparkplatz inkl. Fahrzeugübergabe und -rückgabe direkt am Schiff
Anschrift:
Am Passagierkai 3
18119 Rostock Warnemünde

2. Vertragsschluss

Vertragspartner sind Betreiberin und der Nutzer oder eine von ihm beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit dem Absenden des Auftrages des Reisenden an Betreiberin erklärt er, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.

Der Nutzer erklärt sich mit der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Nutzer vor, haftet er (der Dritte) der Betreiberin gegenüber als Besteller zusammen mit dem Nutzer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Nutzer weiterzuleiten.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Auf eine Buchungsanfrage des Nutzers kommt, mit entsprechendem Zugang der Buchungsbestätigung seitens der Betreiberin, spätestens jedoch beim Einfahren des Nutzers mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände der Betreiberin ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen (Mietvertrag) zustande. Mit Bezahlung der Parkgebühr erfolgt ebenfalls der Vertragsschluss.

Ausnahmen hierzu können gesondert vereinbart werden. Der erfolgte Vertragsschluss ersetzt die Reservierung.

Das Entgelt (Parkgebühr) ergibt sich aus einer gesonderten Preisliste und ist entsprechend der Leistung gestaffelt. Rabatt- und Sonderaktionen sind inbegriffen. Die Parkdauer wird in Kalendertagen berechnet.

Etwaige andere Leistungen wie z. B. Pkw-Wäsche oder Werkstattleistungen werden mit dem Nutzer gesondert verhandelt und abgerechnet.
Die Betreiberin räumt dem Nutzer ein Rücktrittsrecht ein. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn diese bis spätestens 11:00 Uhr am Vortrag des vereinbarten Parkzeitbeginnes erfolgt.

Bei einer späteren Stornierung oder gänzlich ausbleibender Anreise fällt eine Pauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages an.

Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom Nutzer noch von der Betreiberin aufgrund höherer Gewalt zu vertreten sind überschritten werden und muss dadurch einem anderen Nutzer die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist die Betreiberin berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge von Streiks; Ausfallen bzw. Verspätung von Schiffen, Flügen, etc; Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Nutzer zu tragen.

Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.

3. Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Parkgeländes werden von der Betreiberin festgelegt und sind im Internet bekannt gegeben bzw. hängen auf dem Parkgelände aus. Für den Nutzer ergibt sich kein Anspruch gegen die Betreiberin, wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäß einstellt bzw. wieder abholt und somit die Öffnungszeiten nicht beachtet. Eventuelle Ansprüche der Betreiberin gegen den Nutzer bleiben bestehen

4. Verkehrsbestimmungen

Auf dem Gelände der Betreiberin gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der Nutzer hat sich an diese Regeln sowie an die Anweisungen des Personals der Betreiberin zu halten.

Insbesondere gelten ausdrücklich folgende Regeln:

  • in dem Parkobjekt darf nur Schritttempo gefahren werden
  • vorhandenen Verkehrszeichen ist Folge zu leisten

Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges übergibt der Nutzer die Fahrzeugschlüssel je nach gewählter Parkoption optional, jedoch zwingend bei Nutzung des Valetpark-Services, an die Betreiberin.

Diese ist dann für die ordnungsgemäße und verkehrsübliche Sicherung verantwortlich.

Parkplätze werden grundsätzlich vom Personal der Betreiberin zugewiesen.

5. Nutzung

Die Benutzung der Parkplätze ist ausschließlich zu dem unter Punkt 1 vorgesehenem Zweck gestattet.

Eine Nutzung ist nur mit Vertragsschluss (siehe Punkt 2) und ausdrücklicher Einwilligung der Betreiberin gestattet.

Eine Übertragung von eventuellen Nutzrechten auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Betreiberin möglich und rechtlich verbindlich.

Das Einstellen von defekten, nicht zugelassenen, nicht versicherten oder gestohlenen Fahrzeugen wird untersagt und ist ausgeschlossen.

Die Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Treibstoff oder leicht entzündbaren Materialien im, auf oder am Fahrzeug ist ebenfalls untersagt bzw. ausgeschlossen. Das Ausführen von Arbeiten am Fahrzeug des Nutzers ist nur bei notwendigen Kleinstreparaturen und auch nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigungen der Betreiberin genehmigt.

Ausdrücklich untersagt ist:

  • das Befahren mit Inlineskates, Skateboards u. ä. Geräten und deren Abstellung;
  • der Aufenthalt unbefugter Personen ohne abgestelltes Kfz und gültigem Parkausweis;
  • das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
  • die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten am Fahrzeug;
  • die Belästigung der Nachbarschaft durch Abgase und Geräusche insbesondere durch längeres Laufen lassen und Ausprobieren des Motors sowie durch Hupen;
  • das Betanken des Fahrzeugs;
  • das Abstellen von Anhängern;
  • das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie das Entleeren von Betriebsstoffbehältern;
  • der Aufenthalt in der Parkeinrichtung oder im abgestellten Fahrzeug über die Zeit des Abstell- und Abholvorgangs hinaus;
  • die Abstellung des Fahrzeugs mit undichtem Tank, beschädigtem Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehälter und Vergaser sowie anderen, den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Schäden am Fahrzeug;
  • die Abstellung behördlich nicht zugelassener Fahrzeuge;
  • das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z. B. im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf als reserviert gekennzeichneten Parkplätzen oder auf schraffierten Flächen.

6. Pfandrecht

Der Betreiberin steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug sowie etwaigen Zubehörs des Nutzers zu.

Entfernt der Nutzer das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB) ein.

Die Betreiberin kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des zum Zeitpunkt bestehenden Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte.

Die weiteren Ansprüche der Betreiberin bleiben hiervon unberührt.

7. weitere Berechtigung der Betreiberin

Die Betreiberin ist weiterhin berechtigt, eingestellte Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Nutzers vom Gelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel

  • das Miet- bzw. Nutzungsverhältnis beendet ist,
  • ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel oder inhaltlichen Lagerungen eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder
  • polizeilich nicht zugelassen ist bzw. während der Nutzungsdauer eine solche eingezogen wurde.

Fahrzeuge, welche unberechtigt auf dem Gelände der Betreiberin abgestellt wurden oder abgestellt sind, werden kostenpflichtig für den Fahrzeuginhaber abgeschleppt.

8. Haftung

a) Haftung der Betreiberin

Die Betreiberin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die lediglich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Betreiberin sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruhen, soweit nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aber eine Kardinalpflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages betroffen sind.

Buchbare Zusatzleistungen sind hiervon ausgenommen und gehören ausdrücklich nicht zu den Kardinalpflichten des Vertrages.

Jegliche darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Ist der Nutzer Unternehmer, ist die Haftung der Betreiberin bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen bleibt unberührt.

Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist die Betreiberin vom Schadensersatz ebenso befreit wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, elementare Naturkräfte und Witterungseinflüsse auf das abgestellte Fahrzeug.

Die Betreiberin haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Kunden oder sonstigen Personen, verursacht worden sind.

Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt (z.B. Autoradio, Autotelefon) und persönliche Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt (Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung, Schmuck und ähnliches).

Die Betreiberin übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände.

Darüber hinaus übernimmt die Betreiberin keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Transfers an Gepäckstücken des Nutzers auftreten.

Alle weiteren Haftungsansprüche, welche durch Dritte verursacht oder herbeigeführt wurden, werden ausgeschlossen.

Eventuelle Schäden hat der Nutzer unverzüglich und noch vor Verlassen des Parkgeländes, bei Abholung bzw. Fahrzeugübernahme gegenüber der Betreiberin anzuzeigen.

Spätere Ansprüche werden ausgeschlossen, insbesondere, wenn sich das Fahrzeug des Nutzers schon außerhalb des Geländes der Betreiberin befindet.

Die Einstellung des Fahrzeuges erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

Die Betreiberin hat eines Sach- und Personenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Ein Versicherungsschutz über diese durch den Vermieter abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht.

Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind.

Die durch den Nutzer verursachten Schäden sind durch ihn oder seiner Haftpflichtversicherung zu begleichen.

Die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs sind nicht Vertragsgegenstand.

Die Betreiberin ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Ablegezeit des Schiffes zum Hafen zu befördern. Ausschlaggebend ist hierzu die rechtzeitige Anreise des Nutzers. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft im Hafen ist nicht Vertragsgegenstand. Für hieraus entstehende etwaige Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abfahrten und sonstigen verpassten Terminen, übernimmt die Betreiberin keine Haftung.

Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Nutzers ebenfalls ausgeschlossen.

Dies gilt auch für die Anreise mit überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite> 2m) ohne vorherige Rücksprache mit der Betreiberin.

b) Haftung des Kunden

Bei Vorliegen von Schäden ist der Nutzer verpflichtet, sein Fahrzeug und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal zu melden. Ansonsten übernimmt die Betreiberin keine Haftung für Schäden die im Nachhinein beanstandet werden.

Der Nutzer haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände der Betreiberin verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

Sollte ein Fahrzeug wegen technischen Defekts (auch einer schwachen Batterie) nicht anspringen, ist es Sache des Nutzers, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet die Betreiberin nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden.

Dem Nutzer ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen.

Verunreinigungen, die der Nutzer zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist die Betreiberin berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Nutzers beseitigen zu lassen.

Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Nutzers erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Nutzer für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände der Betreiberin eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Brand, Kühlwasserverlust etc.). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.

Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Nutzer nach Beseitigung in Rechnung gestellt.

Der Nutzer hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist.

Soweit dem Nutzer ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Nutzer verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken.

Verstößt der Nutzer gegen diese Bestimmung, so ist die Betreiberin berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Nutzers zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. notfalls auf Kosten des Nutzers abschleppen zu lassen, insbesondere bei behindernden Abstellens des Fahrzeuges.

9. Shuttle Service

Ist ein Shuttle-Sercive mit der Nutzung verbunden, dann gelten folgende Bedingungen.

Pro entgeltlich parkendes Fahrzeug werden bis zu 8 Personen per Shuttle unentgeltlich zum Kreuzfahrtterminal in Warnemünde gefahren und zu gleichen Konditionen wieder abgeholt. Der Betreiberin steht es frei zu entscheiden, wie viele Personen Sie mit einem Transport zum Bestimmungsort transportieren. Eine Verpflichtung zur einzelnen Personenbeförderung besteht nicht.

Ein Anspruch auf den Shuttleservice besteht ausschließlich nur für Kunden, welche mindestens 24 Stunden vor Nutzung verbindlich reserviert haben.

Unsere Shuttles fahren nach Bedarf und Auslastung.

Der Shuttle-Service richtet sich individuell auf die Abreise- und Ankunftszeiten des Nutzers. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Hin- und Rückfahrt auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen können.

Die Betreiberin behält sich in allen Fällen vor, Sammeltransporte, die mit Wartezeiten für den einzelnen Gast verbunden sind, durchzuführen. Im Rahmen des Transfers hin und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Gast jedoch Wartezeiten auftreten, die von der Betreiberin nicht zu beeinflussen sind.

Der Rücktransport vom Hafen zum Betriebsgelände der Betreiberin erfolgt nach Möglichkeit zeitnah. Der Nutzer die Betreiberin nach seiner Ankunft im Haften und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen, damit die Betreiberin ein Fahrzeug zur Abholung schicken kann.

Sollte es zu Verspätungen kommen, sollte die Betreiberin unverzüglich informiert werden.

Treten bei dem Nutzer nach dessen Ankunft im Hafen Komplikationen jeglicher Art auf und es kommt zu Verzögerungen, ist die Betreiberin umgehend telefonisch zu informieren.

Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von der Betreiberin verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.

Stark alkoholisierte oder randalierende Personen sowie Personen mit auffälligem Verhalten werden von der Betreiberin aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Ein Ersatzanspruch oder ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesem Fall nicht.

Auf Wunsch stellt die Betreiberin Kindersitze und Sitzerhöhungen kostenlos zur Verfügung, wenn der Nutzer dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und die Betreiberin die entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt hat.

10. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

SeaSide Travel GmbH & Co.Service KG
An der Werft 3
18119 Rostock-Warnemünde

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Er kann auch über das Portal MYAIDA erklärt werden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn AIDA Cruises als Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mieters/Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter/Kunde diese selbst veranlasst hat.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Datenschutz

Die Bestell- und Adressdaten werden durch AIDA Cruises für die Firma SeaSide Travel GmbH & Co. Service KG (Betreiberin) erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies für die Abwicklung der Buchungen und des Vertrages erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass AIDA Cruises hierzu aufgrund zwingender Vorschriften verpflichtet ist oder dies für den Entgelteinzug notwendig ist. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung seiner Daten im Rahmen des Vorgenannten einverstanden.

Auf die Datenschutzerklärung unter www.parken-am-schiff.de/datenschutzerklaerung/wird verwiesen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Rostock. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der Unwirksamkeit oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt.

Mit dem Stand vom 26.03.2015 verlieren alle zuvor verwendeten AGB der Betreiberin ihre Fälligkeit. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung alle Daten der Nutzerin elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzliche oder behördliche angeordnete Verpflichtung besteht.

Hierbei wird noch einmal auf die Datenschutzerklärung hingewiesen, die der Nutzer unter www.parken-am-schiff.de/datenschutzerklaerung/ einsehen kann.

Abmahnungen

Bitte keine Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote an die Betreiberin. Wir gewährleisten, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Login
Wenn Sie bei ParkingList bereits registriert sind, können Sie sich hier einloggen und die Eingabefelder automatisch mit Ihren gespeicherten Kontaktdaten füllen.

Sie können auch ohne Login bzw. einer Registrierung einen Parkplatz buchen.

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Einloggen und die Eingabefelder automatisch mit meinen Daten füllen.

Was müssen Sie beachten?

Bei Uhrzeit / Ankunft am Parkplatz bitte nicht die Abreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Ablegen.

Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Kreuzfahrtterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abreise.

Name Kreuzfahrtschiff

Die Angabe des Names des Kreuzfahrtschiffs ist bei Verspätungen sinnvoll jedoch kein Pflichtfeld.

Zusatzdienste

Nutzen Sie die Parkzeit während Ihres Urlaubes und buchen Sie gleich Zusatzdienste wie z.B. eine Autowäsche oder Tank- und Einkaufsservice.

Kontaktdaten

Tragen Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Weiterhin benötigen wir noch die Anzahl der Reisenden und das Kennzeichen des Autos.

Im Feld Anmerkungen können Sie z.B. auf spezielles Gepäck oder auf benötigte Kindersitze für den Shuttle Transfer hinweisen.

SHUTTLE SERVICE
Beim Shuttle Service fahren Sie mit Ihrem Auto zum angegebenen Parkplatz bzw. Parkhaus.

Von dort aus werden Sie und Ihr Gepäck mit einem Shuttlebus direkt zum Kreuzfahrtterminal gefahren.

Der Transfer zum Kreuzfahrtterminal dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Bei Ihrer Rückkehr werden Sie vom Kreuzfahrthafen wieder abgeholt und zu Ihrem Auto gefahren.

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VALET PARKING
Beim Valet Parken fahren Sie mit Ihrem Auto direkt zum Kreuzfahrtterminal und übergeben Ihr Fahrzeug einem Mitarbeiter des Parkplatzanbieters.

Dieser bringt das Auto auf den reservierten Parkplatz bzw. Parkhaus.

Bei Ihrer Rückkehr können Sie Ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrthafen wieder in Empfang nehmen und sofort die Heimreise antreten.

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